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   LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 33 R 927/09   

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https://dejure.org/2011,18642
LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 33 R 927/09 (https://dejure.org/2011,18642)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.01.2011 - L 33 R 927/09 (https://dejure.org/2011,18642)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - L 33 R 927/09 (https://dejure.org/2011,18642)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 33 R 927/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes - BSG - (vgl. z. B. Urteil vom 24. März 1998, Az.: B 4 RA 27/97 R; Urteil vom 09. April 2002, Az.: B 4 RA 31/01 R) ist zwar § 1 Abs. 1 AAÜG verfassungskonform ausdehnend so auszulegen, dass eine Versorgungsanwartschaft (auf Grund der Zugehörigkeit ) bei Nicht - Einbezogenen auch dann besteht, wenn jemand auf Grund der am 30. Juni 1990 gegebenen Sachlage einen fiktiven "Anspruch auf Versorgungszusage" rückschauend nach den zu Bundesrecht gewordenen Regelungen der Versorgungssysteme gehabt hätte.
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 18/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 33 R 927/09
    Bundesrecht sind nur diejenigen Regelungen geworden, die als zwingende Bestimmungen gebundenen Verwaltungshandelns verstanden werden konnten (BSG, Urteil vom 10. April 2002, B 4 RA 18/01 R dokumentiert in juris = SozR 3-8570 § 1 Nr. 8).
  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 27/97 R

    Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 33 R 927/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes - BSG - (vgl. z. B. Urteil vom 24. März 1998, Az.: B 4 RA 27/97 R; Urteil vom 09. April 2002, Az.: B 4 RA 31/01 R) ist zwar § 1 Abs. 1 AAÜG verfassungskonform ausdehnend so auszulegen, dass eine Versorgungsanwartschaft (auf Grund der Zugehörigkeit ) bei Nicht - Einbezogenen auch dann besteht, wenn jemand auf Grund der am 30. Juni 1990 gegebenen Sachlage einen fiktiven "Anspruch auf Versorgungszusage" rückschauend nach den zu Bundesrecht gewordenen Regelungen der Versorgungssysteme gehabt hätte.
  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 20/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 33 R 927/09
    Der MD war - rechtlich - der Arbeitgeber der Klägerin, und an diesen ist anzuknüpfen, und nicht etwa an den Betriebsteil, in dem der Arbeitnehmer eingesetzt war oder den Direktionsbereich, in dem er gearbeitet hat (vgl. Urteil des BSG vom 18. Dezember 2003, Az. B 4 RA 20/03 R, dokumentiert in juris = SozR 4-8570§ 1 Nr. 2; so auch Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 11. Juli 2008, Az. L 3 R 1595/05, juris Rn. 44).
  • BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 40/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 33 R 927/09
    Nur diese zählen nach der Rechtsprechung des BSG jedoch zu den Forschungsinstituten im Sinne des § 6 AVVO-Int (vgl. BSG vom 26. Oktober 2004, Az.: B 4 RA 40/04 R, juris Rn. 22 mit weiteren Nachweisen = SozR 4-8570 § 5 Nr. 5).
  • BSG, 18.06.2003 - B 4 RA 50/02 R

    Zugehörigkeit eines freischaffenden Grafikers zur zusätzlichen Altersversorgung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 33 R 927/09
    Mangels sachlicher, objektivierbarer bundesrechtlich nachvollziehbarer Grundlage können solche Entscheidungen rückschauend nicht ersetzt werden (BSG, Urteil vom 18. Juni 2003, B 4 RA 50/02 R, veröffentlicht in juris).
  • BSG, 06.05.2004 - B 4 RA 52/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 33 R 927/09
    Sie bezog sich auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 6. Mai 2004, Az. B 4 RA 52/03 R.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2008 - L 3 R 1595/05

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen bzw.

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 33 R 927/09
    Der MD war - rechtlich - der Arbeitgeber der Klägerin, und an diesen ist anzuknüpfen, und nicht etwa an den Betriebsteil, in dem der Arbeitnehmer eingesetzt war oder den Direktionsbereich, in dem er gearbeitet hat (vgl. Urteil des BSG vom 18. Dezember 2003, Az. B 4 RA 20/03 R, dokumentiert in juris = SozR 4-8570§ 1 Nr. 2; so auch Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 11. Juli 2008, Az. L 3 R 1595/05, juris Rn. 44).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2006 - L 21 RA 285/04

    Zusatzversorgung der wissenschaftlichen Intelligenz; keine obligatorische

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 33 R 927/09
    Der Senat schließt sich dem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 9. November 2006, Az. L 21 RA 285/04, dokumentiert in juris, an, wonach aus § 13 Abs. 1 der Verordnung über die wissenschaftlichen Mitarbeiter an den wissenschaftlichen Hochschulen - Mitarbeiterverordnung - MVO - vom 6. November 1968, GBl. der DDR II Nr. 127 Seite 1007, folgt, dass wissenschaftliche Mitarbeiter allgemein nicht als Wissenschaftler gemäß der AVVO-Int einbezogen waren, sondern die Einbeziehung von wissenschaftlichen Mitarbeitern (die vom Anwendungsbereich der MVO erfasst waren) lediglich nach Ermessensentscheidung einer zuständigen Stelle in Abhängigkeit der Beurteilung der wissenschaftlichen Leistungen möglich war, nach eigener Prüfung an.
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